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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 21.08.2026

Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Buchungen und Leistungen von Konstantin Gryska (OperatorRet), Johann-Baur-Str. 13, 82362 Weilheim i. OB, E-Mail: [email protected] (nachfolgend „DJ“), gegenüber Verbraucherinnen/Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend „Veranstalter“ oder „Mieter“).

§ 1 Geltungsbereich und Schriftform

Diese AGB gelten für DJ-Auftritte, technische Zusatzleistungen, die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie alle damit verbundenen Nebenleistungen. Abweichende Bedingungen des Veranstalters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen haben mündliche Nebenabreden keine Gültigkeit. Sämtliche Vereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform (z. B. E-Mail).

§ 2 Vertragsschluss und Buchungsweg

Die Darstellung der Leistungen auf der Website oder in Vorgesprächen stellt kein verbindliches Angebot dar. Eine verbindliche Anfrage erfolgt über das Kontaktformular oder per E-Mail. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des DJ zustande.

Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die Auftragsbestätigung, das vereinbarte Honorar, die vereinbarte Einsatzdauer sowie diese AGB. Bei Produktionen mit erweitertem Umfang (insbesondere „Big Stage Experience“) sind zusätzlich das individuelle Angebot, technische Anlagen/Rider und Ablaufabsprachen in Textform verbindlicher Vertragsbestandteil.

Der Veranstalter ist verpflichtet, bei der Anfrage und Vertragsdurchführung vollständige und zutreffende Angaben zu machen (insbesondere Veranstaltungsort, Zeitrahmen, technische Voraussetzungen und Ansprechpartner vor Ort).

§ 3 Leistungsumfang (DJ-Darbietungen)

Der DJ erbringt eine Live-DJ-Performance entsprechend der vereinbarten Zeit und Veranstaltungsausrichtung. Musikalischer Schwerpunkt ist Big Room, EDM und internationale Party-Musik. Der DJ behält sich das Recht vor, Musikwünsche (insbesondere aus Genres wie Deutschrap), die nicht zum vereinbarten musikalischen Konzept passen, abzulehnen.

Der DJ entscheidet über Reihenfolge, Übergänge und konkrete Titelauswahl eigenverantwortlich im Rahmen des vereinbarten Konzepts und der jeweiligen Veranstaltungssituation.

Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket: „Performance Only“ (DJ-Performance bei vorhandener Venue-Technik), „Sorglos-Paket“ (DJ-Performance inkl. Standard-Ton-/Lichttechnik) oder „Big Stage Experience“ (individuelle Produktion mit erweitertem Technik- und Personalumfang gemäß Einzelangebot).

§ 4 Vermietung von Material (Dry Hire)

Bietet der DJ Veranstaltungstechnik, Audio- oder Lichtequipment zur reinen Miete ohne personelle Betreuung an (Dry Hire), gelten ergänzend folgende Bestimmungen:

Der DJ überlässt dem Mieter das gemietete Material in funktionstüchtigem Zustand. Etwaige Mängel sind bei der Übergabe unverzüglich anzuzeigen. Bei berechtigten und rechtzeitig angezeigten Mängeln hat der Mieter Anspruch auf Nachbesserung, ein Ersatzgerät oder eine angemessene Minderung des Mietpreises.

Der Mieter übernimmt ab dem Zeitpunkt der Übergabe bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe die vollumfängliche Haftung für das gemietete Material. Das Material ist äußerst pfleglich zu behandeln, vor Witterungseinflüssen zu schützen und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitervermietet oder an einen anderen als den vereinbarten Einsatzort verbracht werden.

Bei durch den Mieter verursachten Defekten, Beschädigungen, starker Verschmutzung oder Verlust hat der Mieter die anfallenden Reparatur- oder Reinigungskosten bzw. bei Totalschaden/Verlust den Wiederbeschaffungswert (Neuwert) zu erstatten. Der Mietzeitraum, die Rückgabebedingungen und der genaue Materialumfang werden in der Auftragsbestätigung festgelegt. Eine verspätete Rückgabe führt zur Berechnung zusätzlicher Miettage.

§ 5 Technik und Mindestvoraussetzungen vor Ort

Der konkrete Technikumfang bei DJ-Dienstleistungen richtet sich nach dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Paket.

1. Performance Only (nur DJ-Performance): Der Veranstalter stellt eine betriebsbereite, raumgerechte PA-Anlage, eine funktionsfähige Lichtanlage sowie den Anschluss am DJ-Platz (bevorzugt XLR, alternativ Cinch/RCA). Bei größeren Räumen ist zusätzlich ein Monitor-Lautsprecher am DJ-Platz bereitzustellen.

2. Sorglos-Paket (DJ + Standard-Ton/Licht): Der DJ stellt die im Leistungsangebot benannte Standardtechnik (insbesondere 2x Mackie Thump TH-15A auf Stativen sowie Licht-Setup) und übernimmt Auf- und Abbau. Der Veranstalter stellt hierfür die erforderliche Stellfläche und sicheren Aufbauort bereit.

3. Big Stage Experience (erweiterte Produktion): Der Umfang wird individuell schriftlich festgelegt. Zusätzliche Technik, externe Technikdienstleister, Personal und Ablaufverantwortung ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Einzelangebot bzw. der Auftragsbestätigung.

Standortunabhängige Mindestvoraussetzungen (für alle DJ-Pakete):

  • Zwei freie 230-V-Schuko-Steckdosen in unmittelbarer Reichweite des DJ-Platzes (maximal 2 m), welche zwingend über zwei voneinander getrennte Stromkreise/Sicherungen abgesichert sein müssen.
  • Stabile, wackelfreie DJ-Stellfläche/Tisch mit mindestens 1,00 m × 0,50 m.
  • Trockener, ebener, wettergeschützter Aufstellort ohne direkte Regen- oder Hitzeeinwirkung.
  • Bei eigener Lautsprecher-/Lichttechnik ausreichend freie Fläche; je Stativ mindestens ca. 1 m² und keine Platzierung im Durchgangsverkehr.

Nicht ausdrücklich schriftlich vereinbarte Zusatztechnik (z. B. Subwoofer, Moving Heads, Strobes, Trussing, Nebel/Hazer) ist nicht geschuldet.

§ 6 Internetzugang und Songwünsche

Für einen störungsfreien Betrieb ist ein stabiler Internetzugang am DJ-Platz bereitzustellen (WLAN oder LAN), da die Performance technisch auf Serato DJ Pro mit Spotify-Integration basiert.

Ohne funktionsfähigen Internetzugang kann die Erfüllung von Online-Songwünschen und Teilen des Repertoires eingeschränkt sein. Daraus resultierende Qualitäts- oder Leistungsabweichungen begründen keinen Mangel der DJ-Leistung. Der Veranstalter stellt sicher, dass notwendige Zugangsdaten (SSID/Passwort bzw. Captive-Portal-Zugang) rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn verfügbar sind. Zugangsdaten dürfen ausschließlich zur Durchführung der vertraglichen Leistung verwendet werden.

§ 7 Zugangs-, Aufbau- und Abbauzeiten

Der Veranstalter gewährleistet rechtzeitigen Zugang zur Location einschließlich aller notwendigen Flächen, Zufahrten, Strom- und Signalanschlüsse sowie Ansprechpersonen vor Ort.

Mindestzeiten vor Veranstaltungsbeginn:

  • Performance Only: mindestens 60 Minuten für Einrichten, Soundcheck und Funktionsprüfung.
  • Sorglos-Paket: mindestens 90 Minuten für Aufbau, Verkabelung, Licht-/Soundcheck und Funktionsprüfung.
  • Big Stage Experience: mindestens 180 Minuten bzw. die im Einzelangebot definierte längere Aufbauzeit; bei komplexen Produktionen kann zusätzlich ein separates Load-In-/Vortagesslot erforderlich sein.

Strom, Zugänge und Stellflächen müssen zum vereinbarten Aufbauzeitpunkt vollständig verfügbar sein. Bei vom Veranstalter verursachten Verzögerungen kann je angefangener zusätzlicher Warte-Stunde eine Pauschale von 25 € berechnet werden. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei „Big Stage Experience“ bleiben darüber hinaus nachgewiesene Zusatzkosten für Personal, Miete oder Logistik erstattungsfähig.

Der Veranstalter stellt sicher, dass dem DJ nach offiziellem Ende der Veranstaltung ausreichend Zeit (analog zu den Aufbauzeiten) für den fachgerechten und ungestörten Abbau sowie den Abtransport der Technik zur Verfügung steht.

§ 8 Mitwirkungspflichten und Sicherheit

Der Veranstalter sorgt für sichere Arbeitsbedingungen, freien Zugang zum DJ-Platz und den Schutz der Technik vor Eingriffen durch Gäste oder Dritte. Getränke, Rauchen und Vapen im unmittelbaren Geräte-/Kabelbereich sind zu unterbinden.

Bei erheblichen Sicherheitsstörungen (z. B. Bedrängung, Gefährdung, technische Manipulation) ist der DJ berechtigt, die Leistung bis zur Wiederherstellung sicherer Bedingungen zu unterbrechen oder abzubrechen. Vergütungsansprüche des DJ bleiben in diesem Fall unberührt.

Der Veranstalter gewährleistet, dass behördliche Auflagen, Brandschutz- und Fluchtwegvorgaben sowie ggf. Jugendschutzvorgaben eingehalten werden. Der DJ ist nicht Veranstalter im öffentlich-rechtlichen Sinn und übernimmt insoweit keine Betreiberverantwortung der Location.

§ 9 Haftung für Schäden an Technik bei DJ-Dienstleistungen

Der Veranstalter haftet vollumfänglich für Schäden (Beschädigung, Zerstörung, Verlust) an der vom DJ eingebrachten Technik, die durch den Veranstalter selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder durch Gäste/Besucher der Veranstaltung verursacht werden, soweit der Schaden dem Verantwortungsbereich des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.

Die Haftung umfasst Reparaturkosten oder, falls eine Reparatur nicht möglich bzw. wirtschaftlich unzumutbar ist, den Wiederbeschaffungswert (Zeitwert). Bei „Big Stage Experience“ gilt dies entsprechend auch für im Auftrag eingesetzte Miet- oder Fremdtechnik, soweit der Schaden dem Verantwortungsbereich des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.

Schäden sind unverzüglich zu dokumentieren und dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang auszugleichen. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Produktionsausfall) haftet der DJ nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Lautstärke, Genehmigungen und GEMA

Der Veranstalter ist für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben (insbesondere Lärmschutz, Sperrzeiten, behördliche Auflagen) verantwortlich. Anweisungen des Veranstalters zur Lautstärkereduktion sind durch den DJ unverzüglich umzusetzen.

Die Anmeldung und Abführung etwaiger GEMA-Gebühren sowie sonstiger urheberrechtlicher Entgelte liegt beim Veranstalter, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

§ 11 Vergütung, Zahlung und Zahlungsmittel

Die Höhe des Honorars ergibt sich aus der individuellen Auftragsbestätigung. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist das Honorar nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.

Folgende Zahlungsmittel werden für die Begleichung der Rechnung angeboten:

  • Kredit- und Debitkartenzahlung (abgewickelt über Stripe)
  • SEPA-Lastschriftverfahren (abgewickelt über GoCardless)
  • PayPal
  • Barzahlung (ausschließlich nach vorheriger Absprache und gegen Quittung am Veranstaltungstag)

Der DJ ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Rechnungen enthalten keine Umsatzsteuer, da keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.

Bei „Big Stage Experience“ oder großen Materialvermietungen kann eine Anzahlung in Höhe von bis zu 30 % des Auftragswertes zur Absicherung von Fremdkosten (z. B. Technikmiete, Personal, Logistik) verlangt werden.

Bei Zahlungsverzug kann der DJ Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe geltend machen und die Leistung bis zum vollständigen Zahlungsausgleich verweigern. Bereits erbrachte Teilleistungen, Zusatzzeiten und vereinbarte Zusatztechnik können gesondert berechnet werden, sofern dies im Einzelfall schriftlich vereinbart wurde.

Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Veranstalters/Mieters bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

§ 12 Stornierung und Ausfall

Storniert der Veranstalter einen bestätigten Termin, gelten folgende Pauschalen bezogen auf das vereinbarte Honorar:

  • weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 %
  • weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
  • weniger als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 %
  • am Veranstaltungstag: 100 %

Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Bei „Big Stage Experience“ oder Dry Hire sind zusätzlich bereits ausgelöste und nachweisbare Fremdkosten (z. B. Technikmiete, Personaldisposition, Logistik) zu erstatten, soweit diese trotz zumutbarer Bemühungen nicht mehr kostenneutral storniert werden können.

Bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliches Verbot, großflächiger Stromausfall) wird das Honorar anteilig nach tatsächlich erbrachter Leistung abgerechnet. Sagt der DJ aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) ab, wird ein bereits gezahltes Honorar für nicht erbrachte Leistungen unverzüglich erstattet. Sagt der DJ ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes oder höherer Gewalt ab, haftet er für nachgewiesene Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung maximal bis zur Höhe des vereinbarten Honorars; eine Haftung für mittelbare Schäden ist in diesem Fall ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich bei absehbaren Ausfällen unverzüglich gegenseitig zu informieren und nach Treu und Glauben an einer Schadensminimierung mitzuwirken.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatz

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts sowie über das Muster-Widerrufsformular wird der Verbraucher vor oder bei Vertragsschluss in einer separaten Widerrufsbelehrung informiert.

Das Widerrufsrecht ist jedoch gesetzlich ausgeschlossen bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen oder der Vermietung von Veranstaltungstechnik, wenn für die vertragliche Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Verlangt der Verbraucher bei regulären Dienstleistungen ausdrücklich, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und wird die Leistung vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht (§ 356 Abs. 4 BGB).

§ 14 Urheber- und Leistungsschutzrechte

Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte an den vom DJ erbrachten musikalischen Darbietungen (Live-Sets, Mixes, Arrangements) verbleiben vollumfänglich beim DJ. Eine Aufzeichnung der Darbietung in Bild und Ton, deren Vervielfältigung, Verbreitung oder kommerzielle Nutzung durch den Veranstalter oder durch Dritte ist ohne ausdrückliche, vorherige schriftliche Zustimmung des DJ untersagt. Davon ausgenommen sind private, nicht-kommerzielle Aufnahmen (z. B. durch Smartphone-Kameras der Gäste), sofern diese keine Rechte Dritter verletzen.

§ 15 Bild- und Videoaufnahmen

Der DJ darf im Rahmen der Eigenwerbung Foto- und Videoaufnahmen anfertigen und veröffentlichen, sofern keine identifizierbaren Personen ohne Einwilligung veröffentlicht werden.

Veröffentlichungen durch den Veranstalter oder Gäste sind zulässig, sofern Rechte Dritter nicht verletzt werden. Beide Seiten verpflichten sich, keine rufschädigenden oder rechtswidrigen Inhalte zu veröffentlichen. Der Veranstalter stellt den DJ von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen Veröffentlichungen durch Veranstalter, Gäste oder beauftragte Dritte resultieren, soweit der DJ die Rechtsverletzung nicht selbst verursacht hat.

§ 16 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Kommunikation und Abrechnung (einschließlich der Weitergabe an die in § 11 genannten Zahlungsdienstleister zur Transaktionsabwicklung) verarbeitet. Rechtsgrundlagen sind insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO. Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.

§ 17 Haftungsbegrenzung des DJ

Die Haftung des DJ auf Schadensersatz ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt und keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen, Mitarbeitenden und sonstigen vom DJ eingesetzten Personen.

§ 18 Priorität und Vertragsauslegung

Bei Widersprüchen zwischen der individuellen Auftragsbestätigung und diesen AGB geht die individuelle Auftragsbestätigung vor. Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.

§ 19 Kommunikation und Nachweise

Vertragsrelevante Mitteilungen (z. B. Terminänderungen, Stornierungen, Mängelanzeigen) sind in Textform zu übermitteln. Der Versand über das Kontaktformular oder per E-Mail an [email protected] genügt. Im Streitfall können beide Parteien geeignete Nachweise (z. B. Screenshots, E-Mails, Protokolle, Fotos) zur Dokumentation heranziehen.

§ 20 IT-Sicherheit bei Kommunikation

Die Parteien verpflichten sich, ausgetauschte Kontaktdaten, Zugangsdaten und veranstaltungsbezogene Informationen vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Passwörter oder Zugangslinks für veranstaltungsrelevante Systeme sind nur den unmittelbar mit der Durchführung befassten Personen zugänglich zu machen.

§ 21 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des DJ.

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